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   BVerwG, 22.11.1968 - IV C 98.65   

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https://dejure.org/1968,141
BVerwG, 22.11.1968 - IV C 98.65 (https://dejure.org/1968,141)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.1968 - IV C 98.65 (https://dejure.org/1968,141)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 1968 - IV C 98.65 (https://dejure.org/1968,141)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf die Erteilung einer Bodenverkehrsgenehmigung - Genehmigungsfähigkeit bei schwebender Unwirksamkeit - Voraussetzungen für eine so genannte Verschweigung der Bodenverkehrsgenehmigung - Ausschluss der Verschweigungswirkung - Auflassung im Außenbereich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bodenverkehrsgenehmigung für eine Auflassung im Außenbereich; Genehmigungsfähigkeit bei schwebender Unwirksamkeit einer Auflassung; Gemeindliche Planungshoheit als öffentlicher Belang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 444
  • DNotZ 1969, 484
  • DVBl 1969, 359
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62

    Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1968 - IV C 98.65
    Allerdings trifft es entgegen der vom Berufungsgericht vertretenen Ansicht nicht zu, daß, weil sich die Pläne der Klägerin nicht auf ein einzelnes Vorhaben richten, § 35 Abs. 2 BBauG überhaupt nicht herangezogen werden könnte (vgl. das Urteil vom 29. April 1964 - BVerwG I C 30.62 - in BVerwGE 18, 247 [249]).
  • BVerwG, 19.11.1965 - IV C 184.65

    Rechtsfolgen der Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens bei Baugesuchen

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1968 - IV C 98.65
    Die im, Verwaltungsstreitverfahren gebotene Nachprüfung ist von der Versagung des Einvernehmens unabhängig (vgl. Urteil vom 19. November 1965 - BVerwG IV C 184.65 - in BVerwGE 22, 342 [347]).
  • BVerwG, 28.04.1964 - I C 64.62

    Rechtsanspruch auf Erteilung einer Bodenverkehsgenehmigung; Geordnete

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1968 - IV C 98.65
    Das von der Klägerin im Zusammenhange mit der Auflassung beabsichtigte Vorhaben wäre mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nicht vereinbar, und zwar deshalb nicht, weil seine Verwirklichung öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 2 und 3 BBauG beeinträchtigte (vgl. Urteil vom 28. April 1964 - BVerwG I C 64.62 - in BVerwGE 18, 242 [244 f.]).
  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht für verschiedene Entscheidungslagen, wie sie im Außenbereich auftreten können, entschieden (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 1968 - BVerwG 4 C 98.65 - BRS 20 Nr. 83; Urteil vom 7. Mai 1971 - BVerwG 4 C 19.70 - DVBl 1971, 588; Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 6.71 - BVerwGE 41, 227; Urteil vom 26. November 1976 - BVerwG 4 C 69.74 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 58).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Das führt zur Unzulässigkeit des Vorhabens, weil es wegen seines Umfanges eine Bauleitplanung erfordert und ohne eine solche Planung öffentliche Belange beeinträchtigt (Urteile vom 22. November 1968 - BVerwG IV C 98.65 - in BRS 20, 128 [130 f.] und vom 7. Mai 1971 - BVerwG IV C 19.70 - in DVBl. 1971, 588 [589]).
  • VGH Bayern, 13.03.2019 - 15 N 17.1194

    Ungültigkeit einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung

    Auch wenn aus Sicht des Senats eine verkehrliche Überlastung der G. Straße nicht zu befürchten sein dürfte, spricht daher mit Blick auf die Größe der einbezogenen, insofern nicht umfassend erschlossenen Flächen auch ein Bedürfnis nach einem Minimum an verkehrswegemäßiger Binnenkoordination (vgl. BVerwG, U.v. 3.12.1992 - 4 C 24/90 - BVerwGE 91, 227 = juris Rn. 21 m.w.N.) für eine Baulandausweisung im Wege eines regulären Verfahrens der Bauleitplanung, das auf Erlass eines Bebauungsplans mit entsprechenden Festsetzungsmöglichkeiten ausgerichtet ist (im Zusammenhang mit der Anwendung des § 34 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 BauGB als gesetzlicher Schranke für Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 2 und 3 BauGB vgl. auch HessVGH, U.v. 4.5.2010 - 4 C 1742/08.N - NVwZ-RR 2010, 83 = juris Rn. 27 ff.; allg. zum Planungserfordernis durch Bebauungsplan - dort jeweils im Zusammenhang mit der begrenzten Anwendbarkeit des § 35 Abs. 2 BBauG a.F. -vgl. auch die Erwägungen bei BVerwG, U.v. 22.11.1968 - IV C 98.65 - NJW 1969, 444 = juris Rn. 18; U.v. 7.5.1971 - IV C 19.70 - NJW 1972, 786 = juris Rn. 18).
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